Die religiösen Wirren des Mittelalters in der Niedergrafschaft Lingen sind heute kaum noch zu verstehen. Erst die Hannoversche Kultusordnung vom 25. Juli 1822, mit dem Nachtrag vom 12. März 1824, setzte einen Schlußstrich. Nach dieser Kultusordnung mußte auch in der evangelisch genutzten Thuiner Kirche das Simultaneum eingeführt werden. Nach Durchführung dieser Verordnung und erfolgter Renovierung der Kirche fand dann am 05. November 1826 zum ersten Mal wieder in der Thuiner Kirche ein katholischer Gottesdienst statt. Die evangelische Kirchengemeinde Freren-Thuine benutzt heute die Kirche nur am Karfreitag und am Buß- und Bettag, gelegentlich auch anläßlich von Hochzeiten und Beerdigungen. Im Bistum Osnabrück ist die Pfarrkirche St. Georg in Thuine die einzige Kirche, in der noch das Simultaneum besteht.